Informationen für

Eltern

Rezept

Bei Ihrem Kind steht eine logopädische Behandlung an und Sie fragen sich vielleicht, wie es nun weiter geht. Damit wir loslegen können, benötigen Sie ein Rezept – eine sog. Heilmittelverordnung – für logopädische Therapie. Diese können Sie von unterschiedlichen Ärzten erhalten: Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Zahnarzt oder Kieferorthopäde, in manchen Fällen verordnet auch der Pädaudiologe (ein Facharzt für das kindliche Hören und die Sprachentwicklung). Sobald die Verordnung ausgestellt ist, hat sie 28 Tage Gültigkeit. Die Kosten für die Therapie Ihres Kindes übernimmt Ihre Krankenkasse.

Termin

Bitte nehmen Sie, bevor Sie sich eine Verordnung holen, Kontakt mit uns auf. Wir nehmen Ihre Wunschtermine und erste Informationen über den Grund Ihrer Anmeldung auf und geben Ihnen eine Rückmeldung ab wann ein Termin möglich ist. Haben wir einen passenden Tag und eine passende Zeit gefunden, sehen wir uns i.d.R. einmal pro Woche zu einem festen Termin.

Ihr Kind bei uns

Jedes Kind ist anders und somit passen wir auch die Therapie auf die Bedürfnisse Ihres Kindes an. Manches im Ablauf einer Therapie ähnelt sich aber dennoch. Wenn Sie Genaueres wissen möchten, schauen Sie hierzu auch gerne in den Therapie-Ablauf.

Wir behandeln individuell

Jedes Kind ist anders und daher unterscheiden sich auch die Bedürfnisse der Eltern hinsichtlich der Beratung. Sprechen Sie mich gerne an.

Staatlich anerkannte Logopädin Caren Stocker
Caren Stocker, eMail
Staatlich anerkannte Logopädin